11. Apr 2024
Die Projektunterlagen zum Um- und Neubau liegen öffentlich auf.
Die Auflage der Projektunterlagen dauert vom 11. April bis und mit dem 13. Mai 2024.
Interessierte können sich gerne am Schalter der Gemeindeverwaltung melden.
Während der Auflagefrist kann jeder in seinen Interessen Betroffene Einsprache erheben. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtliche Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Interessen in Form einer Einsrpache unter Einhaltung der 30-tägigen Auflagefrist direkt an das BAV zu richten haben (Art. 18f Abs. 3EBG). Sie sind aufgefordert, unter anderen diejenigen Forderungen vorzubringen und Auflagen zu verlangen, welche sich aus der jeweils für die geltenden kantonalen und kommunalen Gesetzgebung ergeben.
Die Einsprache ist direkt an das Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern, einzureichen.