Neue Entsorgungsmöglichkeit von Neophyten im Werhof Oberburg
Die Neophyten sind in Oberburg seit längerem ein grosses Problem.
Das Hauptproblem ist aktuell der Japanische Knöterich sowie das Springkraut entlang unseren Bächen. Aber auch in Privatgärten sowie in der Landwirtschaft gibt es zahlreiche invasive Pflanzen, welche grosse Probleme machen.
Die Schwellenkorporation und der Gemeinderat haben deshalb gemeinsam entschieden, mit neuen Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
Ab sofort steht der Bevölkerung beim Werkhof Chipf (Montag bis Freitag ab 07.00-17.00 Uhr) ein Container zur kostenlosen Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Neophyten werden anschliessend der Kehrichtverbrennung übergeben und so unschädlich gemacht.
Als Neophyten bezeichnet man Pflanzen, die seit der Entdeckung Amerikas 1492 gezielt oder unauffällig in Gebiete eingeführt wurden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkamen. Von den knapp 3000 wildlebenden Pflanzenarten in der Schweiz sind 500-600 Neophyten. Die meisten dieser Pflanzen verursachen keine Probleme. Einige breiten sich jedoch so stark aus, dass sie einheimische Arten verdrängen – sie verhalten sich „invasiv“.
Invasive Neophyten wachsen oft sehr schnell und verbreiten sich äusserst effizient. Das liegt hauptsächlich daran, dass diesen Arten in den neuen Lebensräumen natürliche Feinde oder Krankheiten fehlen. Invasive Neophyten sind eine der grössten Bedrohungen der Biodiversität in der Schweiz und weltweit. Manche invasiven Arten gefährden zudem die Gesundheit oder richten wirtschaftlichen Schaden an. Kantone, Gemeinden und Naturschutzorganisationen investieren jährlich über 20 Millionen Franken, um invasive Neophyten aus ökologisch wertvollen Lebensräumen zu entfernen.
In der Schweiz gelten zurzeit mehr als 50 Neophyten als invasiv oder potentiell invasiv. Sie sind auf einer schwarzen Liste respektive auf einer Beobachtungsliste aufgeführt. Für mehr als 15 dieser Problempflanzen ist gemäss Freisetzungsverordnung des Bundes jeglicher Umgang ausser der Bekämpfung verboten. Wer sie also verkauft, verschenkt, anpflanzt oder floristisch verwendet, macht sich strafbar. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Internetseite des Kantons.