Wer von Oberburg wegzieht, muss sich spätestens am Wegzugstag bei unserer Einwohnerkontrolle abmelden.
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Niederlassungsausweises oder eines gültigen Passes / IDK oder direkt online über den unten aufgeführten Link eUmzugCH erfolgen. Der Heimatschein wird Ihnen am Schalter ausgehändigt oder Ihnen per Post zur Aufbewahrung zugestellt. Der alte Niederlassungsausweis ist der Gemeinde zurück zu schicken.
Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Hierbei benötigen wir zwingend eine Zustelladresse in der Schweiz.
Wochenaufenthalter können sich am Schalter mit ihrem Aufenthaltsausweis oder über das Mail unter Angabe des Wegzugdatums an ihren Erstwohnsitz abmelden.
Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde haben innerhalb von 14 Tagen nach Wegzug zu erfolgen. Erkundigen Sie sich auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde nach den verlangten Unterlagen für die Anmeldung.
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung an.
Für die Anmeldung von Schweizer Staatsangehörigen werden folgende Unterlagen benötigt:
Identitätskarte, Pass oder Führerausweis
Familienausweis oder Geburtsschein der Kinder sowie die Sorgerechtsvereinbarung
Trennungsvereinbarung (falls getrennter Wohnsitz von Ehepartner/in)
Für ausländische Staatsangehörige folgende Unterlagen:
Gültiger Reisepass
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Abmeldebestätigung (Zuzug innerhalb der Schweiz)
Ausländerausweis
Zivilstandsnachweis
Sollten Sie neu in die Schweiz einreisen, müssen Sie sich immer persönlich am Schalter der Einwohnerdienste anmelden. Dies muss immer vor einem Stellenantritt gemacht werden.
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche die elektronische Meldung „eUmzugCH“ nutzt, kann der Wegzug und der Zuzug elektronisch über den obenstehenden Link erfolgen.
Für jeden in der Gemeinde am 1. August des laufenden Jahres gehaltenen und über sechs Monate alten Hund ist eine jährliche Taxe von Fr. 50.-- zu entrichten.
Neue Besitzer von Hunden oder solche, die einen Abgang zu verzeichnen haben, werden gebeten, dies jeweils bis Ende Juli der Finanzverwaltung mitzuteilen. Im August werden dann die Rechnungen für die Hundetaxe den Hundehaltern per Post zugestellt.
Was ist zu tun, wenn ich einen Hund im Ausland kaufe und in die Schweiz bringe? Hunde brauchen ab 2007 beim Grenzübertritt eine Kennzeichnung. Zudem muss, wer einen Hund dauerhaft einführt, innert 10 Tagen zu einem Tierarzt gehen und den Hund bei ANIS eintragen lassen. Das gilt genauso für Personen, die mit Ihrem Hund in die Schweiz umziehen.
Was ist bei einem Umzug bzw. bei einem Halterwechsel zu tun? Melden Sie einen Adress- oder Halterwechsel den zuständigen Behörden und der Datenbank ANIS (inkl. Änderung der Telefonnummer). Ein Halterwechsel muss schriftlich gemeldet werden.
Was ist zu tun, wenn ein Chip oder eine Tätowierung nicht mehr lesbar ist? In solchen Fällen muss ein Tierarzt einen (neuen) Mikrochip einpflanzen und dies ANIS melden.
Interner Link = ebau-Anmeldung
externer Link = Erklärung ebau und Formulare Papierform
RegioGIS
RegioGIS ist ein Internet - Gemeinden Geographisches Informationssystem. Von der Adresssuche bis zur Planaufbereitung bietet RegioGIS jedem Nutzer eine sinnvolle Hilfeleistung.
Animation und Begleitung Ansprechpartnerin für Jugendfragen und für Anliegen von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 20 Jahren. Freizeitangebote und Anlässe mit und für Kinder und Jugendliche organisieren.
Information und Beratung Unterstützung bei Projekten (Partys, Treffabende usw.). Niederschwellige Beratung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ihren Bezugspersonen. Informationen zu Themen, welche Kinder und Jugendliche interessieren.
Treffs Die Angebote finden während der Schulzeit statt. Am Mittwoch von 13.30-15.30 Uhr: Abwechslungsreiches Programm für verschiedene Altersgruppen. Am Donnerstagnachmittag: Organisiere einen Anlass für dich und deine Freunde. Wir unterstützen dich bei der Programmgestaltung, Organisation und Durchführung. Melde dich für einen Termin. Detaillierte Informationen unter jugend.burgdorf.ch.
Sonst noch Auf Facebook, Instagram und im Internet präsent. Vernetzung und Zusammenarbeit im Kinder- und Jugendbereich innerhalb der Gemeinde. Einsatz für kinder- und jugendgerechte Rahmenbedingungen innerhalb der Gemeinde.
Offene Kinder- und Jugendarbeit Burgdorf und Umgebung (JuBU) Sara Affolter Jugendarbeiterin Kirchbühl 15 3400 Burgdorf Telefon 034 429 92 69 Mobil 079 227 68 22 srffltrbrgdrfch Internetseite Jugendarbeit facebook: JuBU Jugendarbeit Oberburg instagram: jubuoberburg
Neue Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr
Bitte melden Sie Fahrten mindestens 3 Tage im Voraus!
Freiwillige fahren Menschen mit eingeschränkter Mobilität zum Arzt, zur Therapie, zum Spital oder zum Coiffeur. Individuell und persönlich begleitet von Tür zu Tür.
Tarife Es werden mindestens 10 Kilometer verrechnet.
Fahrgäste ab 65 Jahren CHF 1.20/km Fahrgäste unter 65 Jahren oder Institutionen CHF 1.80/km Vermittlungspauschale CHF 2.--/Auftrag Zusätzlich mögliche Kosten: Spesen und Parkgebühren oder Verpflegung. Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer, Preisänderungen vorbehalten. Sozialrabatt SRK auf Anfrage.
Die Ratenrechnungen erfolgen am 20. Mai, 20. August und 20. November. die 1. Rate beträgt 40%, die 2. und 3. Rate betragen jeweils 30% der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern der letzten eingereichten Steuererklärung.
Vorauszahlungen
Seit dem 1. Januar 2011 können natürliche Personen die periodischen Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern bereits vor Fälligkeit der Steuerrechnung begleichen. Der Kanton entrichtet darauf einen Vorauszahlungszins.
Für Vorauszahlungen benötigen Sie entsprechende Einzahlungsscheine.
Gerne nehmen wir Ihr Inserat für den Anzeiger Burgdorf entgegen. Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Anzeigern der umliegenden Regionen sind möglich.
Ich wohne mit meiner Familie in der Gemeinde Heimiswil. Zusammen mit meiner Frau und meinen zwei Kindern bewohne ich im Wiler Busswil das ehemalige Schulhaus.
Nach einer kaufmännischen Grundausbildung erwarb ich 1996 das Diplom in Sozialarbeit. Nach Tätigkeiten in der Suchtarbeit und am Jugendgericht Bern, arbeitete ich die letzten zwei Jahre als Schulsozialarbeiter in der Stadt Bern. Damit, dass Oberburg beschlossen hat, auf dieses Schuljahr Schulsozialarbeit in der Gemeinde einzuführen, habe ich die Möglichkeit, meiner Arbeit in unmittelbarer Nähe meines Wohnortes nachzugehen.
Mit dem Schulbeginn habe nun auch ich meine Tätigkeit aufgenommen und ich freue mich auf eine spannende Zeit. Erreichbar bin ich über Natel 079 227 67 56, über die gemeinsame Büronummer mit der Jugendarbeit 034 530 01 74 (Büro im alten Schulhaus) oder über Mail jrgkrhnbhlschlbrbrgch
Willkommen bei „Essen auf Rädern“ dem kompetenten Mahlzeiten-Dienst für die Gemeinden Heimiswil und Oberburg.
Wir bringen Ihnen täglich ein frisch gekochtes Mittagessen direkt auf Ihren Tisch. Unsere Gerichte werden täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen frisch zubereitet und angeliefert.
Freundliche Mitarbeitende fahren die Gerichte, heiss und servierfertig zu Ihnen nach Hause. Lassen Sie sich von unserem Küchen-Team jeden Tag aufs Neue verwöhnen.
Der Jugendraum Twist steht Kinder und Jugendlichen ab der Mittelstufe offen. Die Räumlichkeiten befinden sich unter der alten Bärenturnhalle. Im Eingangsbereich ist eine Bar mit alkoholfreien Getränken und kleinen Snacks. Daneben gibt es einen Billardtisch und ein Tischfussballkasten, der dritte Raum ist mit Sofas eingerichtet.
Ausspannen, Kolleginnen und Kollegen treffen, Musik hören... Spiel und Spass haben, ist angesagt.
Bis auf Weiteres ist der Treff für die Oberstufe jeweils am ersten und letzten Freitag im Monat zwischen 19.00 und 22.00 Uhr offen und wird durch die Jugendarbeiterin beleitet.
Der Jugendraum kann auch für private Anlässe gemietet werden.
Die eidgenössischen Erlasse wie auch die bernische Verordnung kennen diesbezüglich für Feuerwerk der Kategorie 1-3 keine Bewilligungspflicht. Für Feuerwerk der Kategorie 4 wird eine Abbrandbewilligung benötigt.
Die Gemeinde Oberburg verfügt über keine speziellen Vorschriften. Es gelten die Vorgaben betreffend Nachtruhe gemäss Art. 12 des Gesetzes über das kantonale Strafrecht (KStrG).
Ab dem Schuljahr 2018/2019 werden in Oberburg Tageschulstrukturen eingeführt. Leiterin der ist Schulleiterin Beatrice Andreotti. Die Betreuung wird durch Silvia Frey (Lehrerin) und Cornelia Stalder (Bildungssekretärin) sichergestellt.
Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den oben aufgeführten Link eUmzugCH machen.
Adressänderungen von ausländischen Staatsanghörigen senden wir an den Migrationsdienst des Kantons Bern weiter. Die Kosten für die Kantons- und Gemeindegebühren sind am Schalter zu bezahlen.
Bei schweizer Staatsangehörigen wird eine Umzugsgebühr von Fr. 20.00 pro volljährige Person erhoben.
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Die Einwohnergemeinde Oberburg stellt auf den 1. August 2020 auf das neue System der Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung um Allgemeine Informationen zum neuen System finden Sie in der Informationsbroschüre des Kantons Bern.
Die wichtigsten Eckpunkte der Betreuungsgutscheine in der Gemeinde Oberburg:
Keine Kontingentierung Alle Eltern, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.
Keine zusätzliche Beschränkung für Schulkinder Wir geben Gutscheine für die Betreuung in KITAS bis Ende Kindergarten und bei der Betreuung durch Tagesfamilien auch für ältere Schulkinder aus.
Keine engere Kopplung an das Beschäftigungspensum Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum + 20 %. Bei Paaren dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzgl. 100 % + 20 %.
Die Finanzverwaltung Oberburg, Stephanie Fuhrer, stephanie.fuhrer@oberburg.ch oder 034 420 12 13 ist für die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine und für Fragen zu den Betreuungsgutscheinen zuständig.
Ab dem 11. Februar 2020 können Sie via www.kiBon.ch oder in Papierform einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen. Vollständig eingereichte Gesuche bearbeiten wir innerhalb von 14 Tagen.
Rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (Nr. 144). Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen.
Stirbt die Person in einer Institution wie Spital, Heim oder Gefängnis, wird diese eine Todesmeldung ausstellen. Mit der Todesbescheinigung oder der Todesmeldung kann die verstorbene Person zum Aufbahrungsort überführt werden.
Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, muss die Polizei verständigt werden, die den genauen Hergang klärt.
In den ersten Lebensjahren werden wichtige Weichen für die weitere Entwicklung gestellt.
Die Frühe integrierte Förderung Oberburg hat zum Ziel, Kinder im Vorschulalter in ihrem Lern- und Entwicklungsprozess in- und ausserhalb der Familie zu unterstützen. Sie hilft Familien mit Migrationshintergrund, sich mit lokalen Organisationen und Institutionen vertraut zu machen. (Das Angebot gilt auch für Schweizer Familien.)
Angebot Die Frühe integrierte Förderung Oberburg
bietet niederschwellige Beratung von Eltern
ist Vermittlerin von Informationen der verschiedenen Bildungs- und Betreuungsangebote für Vorschulkinder sowie der Unterstützungsangebote für die ganze Familie.
vermittelt Schlüsselpersonen
nach Wunsch in den Sprachen deutsch, serbisch, kroatisch, englisch (weitere Sprachen folgen)
Koordinationsstelle Frühe integrierte Förderung Oberburg Monique Buri Mobil 078 966 95 30 Bürozeit: Montag von 13.30 – 15.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Sinn und Zweck der NTP Wenn infolge ausserordentlicher Ereignisse die ordentlichen Kommunikations- und Informationsmittel und/oder lebensnotwendige Versorgungsinfrastrukturen ausfallen, kann dies bereits nach kurzer Zeit die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft stark beeinträchtigen.
Vorsorgliche Planungen können die Auswirkungen solcher Ereignisse zwar abschwächen, dennoch lösen diese in der Bevölkerung enorme Verunsicherung aus. Transparente Informationen über Lage und Lageentwicklung sind deshalb von zentraler Bedeutung. Es ist die Aufgabe des Bevölkerungsschutzes, für solche Fälle alternative und ausfallsichere Informations- und Interaktionsmöglichkeiten zu schaffen. Aus diesem Grund hat der Kanton Bern, in Anlehnung an ein vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) unterstütztes Projekt, ein kantonales Konzept Notfalltreffpunkte (NTP BE) erarbeitet. Bei einem Ausfall von kritischen Infrastrukturen, wie beispielsweise in Folge grossflächiger Stromausfälle, können in Zukunft Notfalltreffpunkte in den Gemeinden als Anlauf- und Notrufstellen für die lokale Bevölkerung dienen.
Wo ist der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Oberburg? Der Notfalltreffpunkt ist beim Feuerwehrmagazin Chipf.
Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (Solaranlagen)
Brauchen Wärmepumpen, Solar- und Windkraftanlagen eine Baubewilligung?
Die Installation von Sonnenkollektoren / Photovoltaikanlagen ist baubewilligungspflichtig, wenn eine Liegenschaft als erhaltenswertes oder schützenswertes Inventarobjekt (Art. 7 BewD) eingestuft oder Bestandteil einer Baugruppe (K-Objekt) ist. Eine Voranfrage per ebau wird für diesen Fall empfohlen.
Baubewilligungsfreie Anlagen sind in den Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien des Kantons Bern definiert. Die Richtlinien beziehen sich auf Solaranlagen, Wärmepumpen und Windkraftanlagen. Diese legen fest, ob zum Beispiel für eine Solaranlage bei einem Steildach, für eine Wärmepumpe ausserhalb des Gebäudes oder für eine kleine Windkraftanlage auf dem Gartenhäuschen eine Baubewilligung erforderlich ist oder nicht. Anhand klar definierter Kriterien wird festgelegt, ob eine Anlage in der Bau- oder in der Landwirtschaftszone baubewilligungsfrei oder baubewilligungspflichtig ist.
Alle anderen Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, wie beispielsweise Biogasanlagen oder Kleinwasserkraftwerke, brauchen in jedem Fall eine Bewilligung.
Die Richtlinien enthalten Gestaltungshinweise, anschauliche Skizzen und Fotos zahlreicher Beispiele für baubewilligungsfreie wie auch für baubewilligungspflichtige Anlagen.
Hinweis: Baubewilligungsfreie Solaranlagen unterliegen der Meldepflicht. Diese hat über die Plattform eBau zu erfolgen.