Für jeden in der Gemeinde am 1. August des laufenden Jahres gehaltenen und über sechs Monate alten Hund ist eine jährliche Taxe von Fr. 50.-- zu entrichten.
Neue Besitzer von Hunden oder solche, die einen Abgang zu verzeichnen haben, werden gebeten, dies jeweils bis Ende Juli der Finanzverwaltung mitzuteilen. Im August werden dann die Rechnungen für die Hundetaxe den Hundehaltern per Post zugestellt.
Was ist zu tun, wenn ich einen Hund im Ausland kaufe und in die Schweiz bringe?
Hunde brauchen ab 2007 beim Grenzübertritt eine Kennzeichnung. Zudem muss, wer einen Hund dauerhaft einführt, innert 10 Tagen zu einem Tierarzt gehen und den Hund bei ANIS eintragen lassen. Das gilt genauso für Personen, die mit Ihrem Hund in die Schweiz umziehen.
Was ist bei einem Umzug bzw. bei einem Halterwechsel zu tun?
Melden Sie einen Adress- oder Halterwechsel den zuständigen Behörden und der Datenbank ANIS (inkl. Änderung der Telefonnummer). Ein Halterwechsel muss schriftlich gemeldet werden.
Was ist zu tun, wenn ein Chip oder eine Tätowierung nicht mehr lesbar ist?
In solchen Fällen muss ein Tierarzt einen (neuen) Mikrochip einpflanzen und dies ANIS melden.