Rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (Nr. 144). Dieser wird eine Todesbescheinigung ausstellen.
Stirbt die Person in einer Institution wie Spital, Heim oder Gefängnis, wird diese eine Todesmeldung ausstellen. Mit der Todesbescheinigung oder der Todesmeldung kann die verstorbene Person zum Aufbahrungsort überführt werden.
Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, muss die Polizei verständigt werden, die den genauen Hergang klärt.