Zuständig für die Gewässer in der Gemeinde Oberburg
Die Schwellenkorporation nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch das Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Oberburg übertagenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung.
Die Schwellenkorporation erhebt von den Grund- und Werkeigentümern sowie den Baurechtsinhabenden innerhalb des Perimetergebietes Beiträge für diejenigen Gewässerunterhalts- und Wasserbaukosten, welche sie gmäss der geltenden Wasserbaugesetztgebung zu tragen hat.
Präsident:
Ulrich Ritter
Breitenwaldstrasse 36
3414 Oberburg
Tel. 034 422 01 25
Geschäftsführer:
Martin Zurflüh
Gemeindeverwalter
Gemeindeverwaltung Oberburg
Emmentalstrasse 11
3414 Oberburg
Tel. 034 420 12 21
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