Die eidgenössischen Erlasse wie auch die bernische Verordnung kennen diesbezüglich für Feuerwerk der Kategorie 1-3 keine Bewilligungspflicht. Für Feuerwerk der Kategorie 4 wird eine Abbrandbewilligung benötigt.
Die Gemeinde Oberburg verfügt über keine speziellen Vorschriften. Es gelten die Vorgaben betreffend Nachtruhe gemäss Art. 12 des Gesetzes über das kantonale Strafrecht (KStrG).