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Gemeindeverwaltung Oberburg

Feuerwerk abbrennen

Feuerwerk abbrennen

Die eidgenössischen Erlasse wie auch die bernische Verordnung kennen diesbezüglich für Feuerwerk der Kategorie 1-3 keine Bewilligungspflicht. Für Feuerwerk der Kategorie 4 wird eine Abbrandbewilligung benötigt.

Die Gemeinde Oberburg verfügt über keine speziellen Vorschriften. Es gelten die Vorgaben betreffend Nachtruhe gemäss Art. 12 des Gesetzes über das kantonale Strafrecht (KStrG).

Kantonales Strafgesetz
Gemeindeschreiberei
Feuerwehr, Freizeit, Polizei