Die Grundlagen für Leumunds- und Handlungsfähigkeitszeugnisse sind im Polizeigesetz des Kantons Bern (PolG) geregelt.
Leumundszeugnisse sind die Ausnahme. Handlungsfähigkeitszeugnisse sind der Normalfall und ersetzen die bisherigen Leumundszeugnisse. Es ist jedoch möglich, dass Leumundszeugnisse ausgestellt werden sofern dies vom Gesetz so vorgesehen ist.
Gesuche für ein Leumundszeugnis sind bei der Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen. Der Grund, wofür es gebraucht wird, ist anzugeben. Der Bestellung sind eine Kopie der ID oder des Passes und ein aktueller Strafregisterauszug beizulegen.